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Durch weitere gesetzliche Änderungen ist ab dem 1. Januar 2009 die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs oder Modernisierungsmaßnahmen der eigengenutzten Wohnung oder des eigengenutzten Hauses verbessert worden. Handwerkerlöhne und Fahrtkosten in Höhe von jährlich 6.000 € x 20 % Steuerermäßigung (= höchstens 1.200 €) sind nunmehr steuerlich abzugsfähig.
Profitieren auch Sie von diese neuen Möglichkeiten - als Eigentümer oder als Mieter!
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