STEUERN SPAREN MIT
HANDWERKERLEISTUNGEN.

Durch weitere gesetzliche Änderungen ist ab dem 1. Januar 2009 die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs oder Modernisierungsmaßnahmen der eigengenutzten Wohnung oder des eigengenutzten Hauses  verbessert worden. Handwerkerlöhne und Fahrtkosten in Höhe von jährlich 6.000 € x 20 % Steuerermäßigung (= höchstens 1.200 €) sind nunmehr steuerlich abzugsfähig.

Profitieren auch Sie von diese neuen Möglichkeiten - als Eigentümer oder als Mieter!

Einzelheiten bitten wir Sie der Broschüre des Finanzministeriums NRW (Link siehe unten) zu entnehmen oder bei
Ihrem Steuerberater bzw. Finanzamt zu erfragen.
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